
Für Manometer, die für amtliche Untersuchungen (beispielsweise Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, «HU») genutzt werden sollen, fordert die StVZO eine Kalibrierung. Ausserdem müssen die Anforderungen aus der DIN EN ISO/IEC 17020 erfüllt werden. Daraus wiederum resultieren Kalibrierungen, die den Rahmenbedingungen der DIN EN ISO/IEC 17025 genügen müssen.
Nur solche Geräte, für die ein gültiger Nachweis über die Kalibrierung vorliegt, dürfen von Werkstätten für die Sicherheitsprüfung (SP) genutzt werden.
Entfall der amtlichen Eichpflicht (Artikel 13 Änderung der Mess- und Eichverordnung)
In § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 der Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 27) geändert worden ist, werden die Wörter „für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen“ durch die Wörter „nach Anlage VIIId der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ ersetzt.
Somit entfällt ab dem Jahr 2025 der Nachweis der amtlichen Eichung für in der Anlage VIIId StVZO aufgeführte Prüf-/Messmittel, was eine Kostenreduktion und vereinfachte Handhabung zur Folge hat.
Eine DAkkS-konforme Kalibrierung ist somit ausreichend. Schicken Sie uns einfach Ihre Manometer zu. Diese werden innerhalb von 3 Werktagen ab Ankunft wieder zurückgesendet.
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Aktuell bieten wir die Kalibrierung für folgende Manometer an:
- Wabco
- Cartesy
- Sonstige Hersteller
Wir können die für die Kalibrierung erforderlichen Messungen und Justierungen vornehmen und dokumentieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Kalibrierschein, womit Sie die Konformität Ihrer Ausrüstung nachweisen können.
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