
Für Bremsprüfstände, die für amtliche Untersuchungen (beispielsweise Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, «HU») genutzt werden sollen, fordert die StVZO eine Stückprüfung. Ausserdem müssen die Anforderungen aus der DIN EN ISO/IEC 17020 erfüllt werden. Daraus wiederum resultieren Kalibrierungen, die den Rahmenbedingungen der DIN EN ISO/IEC 17025 genügen müssen.
Nur solche Geräte, für die ein gültiger Nachweis über die Stückprüfung und Kalibrierung vorliegt, dürfen von den Prüforganisationen für die hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen genutzt werden.
Wie erfüllen Sie die geltenden Vorschriften?
Durch Verschleiß und andere Einflüsse können sich die Messwerte eines Bremsprüfstands im Laufe der Zeit verändern, daher müssen diese Geräte regelmäßig überprüft werden. Im Rahmen der Kalibrierung und Stückprüfung erfolgt genau dies – eine Überprüfung, ob die zulässigen Werte bzw. Toleranzgrenzen eingehalten werden.
Sie als Werkstattbetreiber sind mit verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Fristen. Lassen Sie daher alle notwendigen Überprüfungen regelmässig und pünktlich durchführen und halten Sie die Dokumentation (Kalibrierschein, Stückprüfungsprotokoll) hierüber vor.
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Aktuell bieten wir die Stückprüfung und DAkkS-Kalibrierung für folgende Bremsenprüfstände an:
- Sherpa
- MAHA
- Hofmann
- Cartec
- Bosch
- Beissbarth
- ATT
- Nussbaum
Wir können die erforderlichen Messungen und Justierungen vornehmen und dokumentieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Stückprüfungsprotokoll und einen Kalibrierschein, womit Sie die Konformität Ihrer Ausrüstung nachweisen können.
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